Unterstützung bei der Kinderbetreuung und im Haushalt, wenn Ihr Arzt dies verordnet hat

In Ihrer Familie liegt die Haushaltsführung in Ihren Händen und Sie betreuen mindestens ein Kind, das sein 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder durch eine Behinderung auf Hilfe angewiesen ist.

  • Sie müssen ins Krankenhaus.
  • Sie erkranken langfristig.

In diesen und ähnlichen Situationen kann der Arzt eine Haushaltshilfe verordnen. Ihre Krankenkasse kann auf Antrag die Kosten übernehmen.

Über HannA stellen wir Ihnen eine zuverlässige Person für die Kinderbetreuung und die Hilfe im Haushalt zur Verfügung.

Wie funktioniert Ha·n·n·A·?

Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, bevor Sie den Antrag bei der Krankenkasse einreichen, und wir klären mit Ihnen die Details.

Betreuungszeiten: 07.00 Uhr – 19.00 Uhr

Unsere Betreuerinnen sind Frauen mit Erfahrung in der Haushaltsführung und Freude am Umgang mit Kindern – hier geht es zum Team.

Qualifizierungsmaßnahmen erfolgen über das Bündnis für Familie und dessen Partner.

 


 

Download PDF Nutzungbedingungen

Download PDF Kinderbetreuung Ha·n·n·A

 

Weitere Information und Formulare finden Sie auf der Download-Seite