Unterstützung bei der Kinderbetreuung und im Haushalt, wenn Ihr Arzt dies verordnet hat
In Ihrer Familie liegt die Haushaltsführung in Ihren Händen und Sie betreuen mindestens ein Kind, das sein 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder durch eine Behinderung auf Hilfe angewiesen ist.
- Sie müssen ins Krankenhaus.
- Sie erkranken langfristig.
In diesen und ähnlichen Situationen kann der Arzt eine Haushaltshilfe verordnen. Ihre Krankenkasse kann auf Antrag die Kosten übernehmen.
Über HannA stellen wir Ihnen eine zuverlässige Person für die Kinderbetreuung und die Hilfe im Haushalt zur Verfügung.